Die Finanzkommission nimmt die Oberaufsicht über die Finanzen der Kirchgemeinde wahr. Sie prüft die Rechnung und gibt diesbezügliche Empfehlungen an die Kirchgemeindeversammlung ab.
Die Finanzkommission nimmt die Oberaufsicht über die Finanzen der Kirchgemeinde wahr. Sie prüft die Rechnung und gibt diesbezügliche Empfehlungen an die Kirchgemeindeversammlung ab.